
Philosophie
„Am Fall zeigt sich der Jurist…“
Diesen Satz hörte und las ich bereits zu Anfang meines Studiums. Richtig verstanden und verinnerlicht habe ich ihn erst mit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit.
Ihre Bedürfnisse und Interessen stehen im Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Dabei geht es nicht ausschließlich darum, eine Klage zu gewinnen oder einen Freispruch herbeizuführen. Vielmehr muss Ihre Gesamtsituation unter Berücksichtigung Ihrer Interessen betrachtet werden. Auf dieser Grundlage kann sodann ein Weg gegangen werden, der für Sie das Beste aus der Situation herausholt. So kann sich zum Beispiel ein vermeidlicher „Nebenkriegsschauplatz“ als einfachster Lösungsweg erweisen.
Hervorzuheben ist zudem meine an Schwerpunkten orientierte Tätigkeit. Das Recht ist unendlich komplex und kompliziert, als das ich mir nicht anmaße in allen Rechtsgebieten firm zu sein.
Vielmehr beschränke ich meine Tätigkeit auf die Kerngebiete, die ich beherrsche. Dies sind Sozialrecht, insbesondere SGB II (Hartz IV), Verwaltungsrecht und Strafrecht bzw. Strafverteidigungen.
Soweit sich Überscheidungen mit anderen Rechtsgebieten ergeben die eine intensivere Bearbeitung bedürfen, vermittle ich Sie an einen vertrauensvollen, fachversierten Kollegen/ -in. So ist mein Kooperationspartner Rechtsanwalt Carsten Rüsberg (Link zu Rüsberg) Ansprechpartner in zivilrechtlichen Problemen.
© 2010 Tobias Kuschkewitz