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Kosten

Niemand arbeitet umsonst und gute Arbeit kostet nun mal sein Geld. Selbstverständlich muss ich für meine Tätigkeit angemessen entlohnt werden.
Meine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Link Impressum). In bestimmten Angelegenheiten, insbesondere im Bereich der Strafverteidigung, sind die dortigen Honorare manchmal jedoch nicht mehr kostendeckend, so dass eine individuelle, auf den Umfang meiner Tätigkeit abgestimmte, Gebührenvereinbarung vereinbart wird.

Garantieren kann ich Ihnen hinsichtlich der Kosten Transparenz, so dass Sie vorher wissen, welche Kosten und Risiken auf Sie zukommen können. Zudem werden wir zuvor gemeinsam sämtliche Alternativen besprechen, um die für Sie kostengünstigste Methode zu ermitteln.

Kosten in SGB II- und SGB XII-Angelegenheiten (Hartz IV und Sozialhilfe)
Einen großen Teil meiner Tätigkeit macht die Vertretung in Angelegenheiten des Arbeitslosenrechts und Sozialhilferechts aus. Sicherlich ist es für Sie bei dortigen Problemen schwierig, neben den existentiellen Problemen noch die Anwaltskosten zu bestreiten.

Der Gesetzgeber hat dafür die Beratungshilfe (außergerichtlich) und die Prozesskostenhilfe (gerichtlich) geschaffen. Früher nannte man dies „Armenrecht“. Sie müssen dem Gericht nachweisen, dass Sie nicht in der Lage sind die Kosten eines Rechtsstreits bzw. die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts zu tragen. Dies geschieht mit einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Link zu PKH u. BerH-Erklärungen). Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist weiterhin, dass der Rechtsstreit hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Das Gericht übernimmt sodann die Kosten des Rechtsstreits, wozu ebenfalls die Rechtsanwaltskosten gehören können bzw. die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts (nicht aber evtl. Kosten des Rechtsanwalts der Gegenseite). Soweit Widerspruch oder Klage erfolgreich sind, hat die Behörde grundsätzlich die Kosten meiner Tätigkeit zu erstatten.

Für die Einzelheiten verweise ich auf das Informationsblatt für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

Der Weg zur Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe ist manchmal beschwerlich und mit viel Eigeninitiative verbunden. Letztlich erhalten Sie allerdings engagierten und kompetenten anwaltlichen Beistand. Mandate mit Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bearbeite ich genauso engagiert wie die Übrigen.

Bitte sprechen Sie mich zuvor auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe an. Ich werde Sie bei den entsprechenden Schritten unterstützen

© 2010 Tobias Kuschkewitz